Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten grundsätzlich zwischen der Fotografin Julia Hartmann und dem Kunden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur nach klarer schriftlicher Absprache mit der Fotografin.

1.2. „Fotos“ sind in Sinne der AGB alle von der Fotografin erstellten Produkte in jeglicher Form. Dazu zählen zusätzlich Fotoalben, Bilder aus Onlinegalerien und sonstige Datenspeicherung.

 

  1. Vertragsschluss

2.1 Ein rechtlich verbindlicher Vertrag zwischen der Fotografin und dem Kunden gilt als abgeschlossen, wenn:

– eine Anfrage des Kunden schriftlich oder mündlich stattgefunden hat und

– die Fotografin diesen schriftlich oder mündlich bestätigt hat sowie

– die vereinbarte Anzahlung erfolgt ist.

2.3 Shooting-Gutscheine werden ab der direkten Begleichung des Kaufpreises als Vertrag angesehen. Diese gelten nach Ausstellung zwei Jahre.

 

  1. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fotografin alle erforderlichen Informationen (Wegbeschreibung, Sonderwünsche) vorliegen hat.

3.2 Der Kunde stellt sicher, dass an dem jeweiligen Standort das Fotografieren erlaubt ist. Eine entstehende Wartezeit aufgrund eines Fotografieverbotes gilt für die Fotografin als Arbeitszeit und wird entsprechend vergütet.

3.3 Der Kunde weiß, dass die Fotografin ihre Fotos nach bestem Wissen und Gewissen schießt und dabei dem künstlerischen Gestaltungsspielraum wahrnehmen kann. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

3.4 Der Kunde trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Kunden obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

 

  1. Pflichten der Fotografin

4.1. Die Fotografin schuldet die angebotenen Leistungen persönlich. Subunternehmer werden nicht beschäftigt.

4.2. Die Fotografin fotografiert im Rahmen des Shootings/ der Hochzeitsveranstaltung/ Veranstaltung des Kunden im vertraglich vereinbarten Umfang. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben, welche entsprechend vergütet werden.

4.3. Die Fotografin schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (jpeg). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW-Format.

4.4. Die Fotografin übergibt dem Kunden binnen vier Wochen nach dem Fototermin die Fotos in vereinbarter Form, solange der Kunde seine Auswahl in diesem Zeitrahmen einreicht.

 

  1. Vergütung

5.1 Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je halbe angefangene Stunde abgerechnet. Extrabilder außerhalb des vereinbarten Umfangs werden separat in Rechnung gestellt. Wird die Fotografin vorzeitig entlassen, so sind dennoch die vereinbarten bzw. geplanten Kosten vom Kunden zu tragen.

5.2 Bei Vertragsabschluss findet eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises statt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Dies muss innerhalb der nächsten sieben Tage nach Vertragsabschluss auf dem Konto der Fotografin eingegangen sein. Geschieht dies nicht fristgerecht, behält sich die Fotografin vor, den Termin nicht zu reservieren und anderweitig zu vergeben.

5.3 Sollte der Termin vom Kunden nach Eingang der Zahlung abgesagt werden, hat er das Recht auf einen Alternativtermin . Wird dieser nicht eingehalten, so hat die Fotografin das Recht, die 30% als Ausfallhonorar einzubehalten. Für einen neuen Vertragsabschluss/Termin muss eine erneute Anzahlung von 30% gezahlt werden.

5.4 Die Zahlung der restlichen Vergütung ist nach Auswahl der Bilder durch den Kunden innerhalb der nächsten 14 Tage fällig. Erst nach Eingang der verbleibenden Vergütung erhält der Kunde seine fertigen Fotos.

5.5 Die An- und Abreise der Fotografin erfolgt aus Kleve. Die Anfahrt im Umkreis von 30 km aus Kleve wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

5.6 Gutscheine bleiben in einem Zeitraum von zwei Jahren preislich unberührt. Laufen diese zwei Jahre ab, so ist die Differenz zum aktuellen Shootingpreis zu zahlen. Nach vier Jahren verliert der Gutschein seine gesamte Gültigkeit.

 

  1. Auftragsänderungen, -erweiterungen und -kündigungen

6.1 Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

6.2. Die Fotografin ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Kunden gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffern 5.2/5.3 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass der Fotografin ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertreten hat.

6.3 Kündigt der Kunde nach Eingang der Anzahlung, so wird diese einbehalten.

6.4 Kann die Fotografin wegen Krankheit oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Kunden die Anzahlung erstattet. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Fotografin, bei der Suche eines geeigneten Ersatzes behilflich zu sein.

6.5 Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung der in Rechnung gestellten Vergütung des Kunden an die Fotografin verbleiben die Fotos im Eigentum der Fotografin.

7.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

7.3 Der Kunde eines Shootings von bis zu zwei Stunden erhält die freie Auswahl der Fotos per Onlinegalerie. Die zusätzlich gewählten Bilder werden entsprechend der Preise der Fotografin bezahlt und als bearbeitete jpeg-Datei übergeben.

7.4 Der Kunde ist sich im Klaren darüber, dass die Fotografin künstlerisch frei nach ihrem Stil bearbeitet und stimmt dies bei Vertragsabschluss zu.

7.5 Der Kunde erhält seitens der Fotografin eine passwortgeschützte Onlinegalerie zur Auswahl der unbearbeiteten Bilder und zum Download der bearbeiteten Bilder. Diese bleibt für sechs Monate online, sodass weitere Bilder in diesem Zeitraum nachbestellt werden können. Nach Ablauf dieser sechs Monate hat der Kunde kein Recht mehr auf den Zugriff der Galerie und kann keine Bilder mehr nachbestellen. Eine Speicherung der Rohdaten erfolgt dann nicht mehr.

7.6. Die Fotografin darf die Fotos, auf denen ausschließlich der Kunde abgebildet ist, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie etc.).

7.7 Der Kunde darf der Verwendung der Fotos durch die Fotografin im Rahmen der Eigenwerbung schriftlich widersprechen. Die Fotografin verpflichtet sich dadurch von der Nutzung im Rahmen der Eigenwerbung abzusehen.

7.8 Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch die Fotografin und mit erkennbarer Namensnennung verwenden.

 

  1. Haftung

8.1. Die Fotografin haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2. In sonstigen Fällen haftet die Fotografin – soweit in Ziffer 8.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Fotografin vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.3. Soweit die Fotografin gemäß Ziffer 8.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

8.4. Die Haftung der Fotografin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB ausgeschlossen.

8.5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.

 

  1. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

9.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen die Fotografin berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

9.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Fotografin an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

 

  1. Datenschutzrechtliche Informationspflichten des Kunden

10.1 Die Fotografin weist den Kunden bei Vertragsabschluss auf die AGB und den entsprechenden Datenschutz hin. Dieser ist auf www.julivephoto.de/datenschutz nachzulesen.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Fotografin, diese Informationen allen weiteren Dritten zugänglich zu machen, sofern diese mit der Leistung der Fotografin in Berührung kommen.

10.3 Die Fotografin wird gegebenenfalls auftretende Rückfragen beantworten.

 

  1. Textform

11.1 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarung zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

 

  1. Anzuwendendes Recht

12.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

12.2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Kleve. Der Gerichtsstand ist Kleve, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

12.3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

 

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